Handy News & Infos! Handy News & Infos Handy Forum ! Handy Forum Handy Kleinanzeigen ! Handy Kleinanzeigen Handy Videos ! Handy Video - Links Handy Foto - Galerie ! Handy Foto - Galerie Handy Links ! Handy Web - Links Handy Lexikon ! Handy Lexikon Handy Kalender ! Handy Kalender

 Handy-Info-123.de: News, Infos & Tipps zu Handys & Smartphones

Seiten-Suche:  
 Handy Infos 123 <- Home     Anmelden  oder   Einloggen     
Interessante
Web-News @
Handy-Info-123:
Die neue Hearing-App von Fennex
ByColortrac: All-in-One Scanlösungen für Alle Arten von Dokumente
Online-Wörterbuch dict.blueseal.eu / copyright Manfred Schulenburg
Viersprachige Wörterbuch-App Blueseal.eu Spanisch-Englisch-Französisch-Deutsch
EcoWebDesk
EcoWebDesk App für Arbeits- und Umweltschutz
DVDFab iFoneRestore
DVDFab iFoneRestore: Verlorene Daten Ihres iPhone/iPad/iPod herstellen
Handy Infos News & Tipps RankensteinSEO Contest
Contest-Seite: RankensteinSEO
Contest-Video: RankensteinSEO
Contest-Bild: RankensteinSEO

Handy Infos News & Tipps RankensteinSEO Contest
Contest-Seite: RankensteinSEO
Contest-Video: RankensteinSEO
Contest-Bild: RankensteinSEO

Handy Infos News & Tipps Who's Online
Zur Zeit sind 106 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Handy Infos News & Tipps Online Werbung

Handy Infos News & Tipps Haupt - Menü
Handy News - Services
· Handy - News
· Handy - Links
· Handy - Forum
· Handy - Lexikon
· Handy - Kalender
· Handy - Marktplatz
· Handy - Foto-Galerie
· Handy - Seiten Suche

Redaktionelles
· Handy News Übersicht
· Handy Rubriken
· Top 5 bei Handy
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Handy
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Handy
· Account löschen

Interaktiv
· Handy Link senden
· Handy Event senden
· Handy Bild senden
· Handy Kleinanzeige senden
· Handy Frage stellen
· Handy News mitteilen
· Handy Hinweise geben
· Handy Erfahrungen posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Handy Mitglieder
· Handy Gästebuch

Information
· Handy Info 123 Impressum
· Handy Info 123 AGB & Datenschutz
· Handy Info 123 FAQ / Hilfe
· Handy Info 123 Statistiken
· Werbung auf Handy Info 123

Handy Infos News & Tipps Kostenlose Browser Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Handy Infos News & Tipps Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

Handy Infos News & Tipps Seiten - Infos
Handy Infos 123 - Mitglieder!  Mitglieder:1.086
Handy Infos 123 -  News!  Handy-News:14.518
Handy Infos 123 -  Links!  Handy-Links:4
Handy Infos 123 -  Kalender!  Handy-Termine:0
Handy Infos 123 -  Lexikon!  Handy-Lexikon:3
Handy Infos 123 - Forumposts!  Forumposts:435
Handy Infos 123 -  Galerie!  Galerie Bilder:119
Handy Infos 123 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:

Handy Infos News & Tipps Handy WebTips
Handy ! Handy bei Google
Handy ! Handy bei Wikipedia

Handy Infos News & Tipps Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Handy-Info-123.de - News, Infos & Tipps rund um Handys & Smartphones!

Handy - Seite - News ! ''Ärger mit der Weihnachtspost?'' - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Veröffentlicht am Montag, dem 05. Dezember 2016 von Handy-Infos

Handy Infos
PR-Gateway: Was Verbraucher tun können, wenn bei der Zustellung etwas schief geht

Fast drei Milliarden Pakete haben Post- und Paket-Zusteller 2015 in Deutschland ausgeliefert. Besonders in der Vorweihnachtszeit leisten sie oft Schwerstarbeit. Immer mal wieder kommt es dann zu Irrläufern, Verspätungen und beschädigten Sendungen. Welche Rechte haben Absender und Empfänger, wenn mit der Sendung etwas schiefläuft? Was ist bei einer Falschlieferung zu beachten? Und: Dürfen die Boten Pakete beim Nachbarn abgeben? Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice,) gibt einen Überblick über die Rechtslage.

Bunte Päckchen, knisterndes Papier, strahlende Gesichter: Geschenke sind für die meisten Menschen das Sahnehäubchen auf dem Weihnachtsfest. Wer sich an Weihnachten nicht persönlich trifft, verschickt die Präsente meist mit der Post. "Damit die Gaben pünktlich unter dem Weihnachtsbaum liegen, sollten sie frühzeitig losgeschickt werden", sagt Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs-GmbH. "Zwar stocken die Paketdienste ihr Personal vor Weihnachten auf, um den Ansturm bewältigen zu können. Dennoch gibt es ein paar Fristen zu beachten." Der Stichtag für eine rechtzeitige Auslieferung der Pakete variiert von Dienstleister zu Dienstleister. Wer sein Paket bis zum 22. Dezember um 18 Uhr aufgibt, kann in vielen Fällen noch mit einer pünktlichen Lieferung rechnen. Für internationale Sendungen sind ein paar Tage mehr einzukalkulieren. Die Stichtage finden Verbraucher auf den Webseiten der Dienstleister. Es empfiehlt sich jedoch, nicht bis zur letzten Minute zu warten - falls es zu einem Wintereinbruch kommt, können Schnee und Eis entgegen aller Zusagen zu Verzögerungen führen.

Der Nachbar als Poststelle?

Die Paketzusteller treffen viele Empfänger tagsüber nicht zu Hause an. Oft geben sie daher die Lieferung bei einem Nachbarn ab. Dazu die D.A.S. Juristin: "Grundsätzlich darf der Bote Lieferungen bei anderen Personen als dem Adressaten abgeben." Die meisten Paketdienste behalten sich diese Möglichkeit in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Allerdings muss der Zusteller den Empfänger darüber informieren - mit einer gut leserlichen Karte im Briefkasten. Wer damit nicht einverstanden ist, muss mit dem Paketdienst vorab vereinbaren, dass nicht zustellbare Pakete zum Beispiel bei einem Wunschnachbarn oder in einem bestimmten Paketshop auf Abholung warten sollen. Eine Registrierung für solche Dienste ist bei den meisten Anbietern online möglich. Für die Abholung an einer Packstation benötigt der Kunde eine Magnetkarte und bekommt für jedes Paket einen Zugangscode auf sein Handy. Die eigentlich praktische Lösung mit der Abgabe bei einem beliebigen Nachbarn kann nämlich auch unpraktisch sein: Weil das Gesetz nicht klar festlegt, wer als Nachbar gilt, kann der Bote die Sendung auch ein paar Häuser weiter weg abgeben. Was er aber nicht darf, ist, Pakete vor der Haustür, in der Garage oder auf der Terrasse abzulegen. Es sei denn, der Empfänger hat diesem Vorgehen vorab schriftlich zugestimmt und einen bestimmten Ablageort vereinbart. Stellt der Zusteller das Paket ohne eine solche Einverständniserklärung vor die Tür, muss der Paketdienst gegebenenfalls die verlorene Lieferung ersetzen. Darum kümmern muss sich allerdings der Absender, da er den Vertrag mit dem Dienst geschlossen hat. Wichtig ist hier die Sendungsnummer, die er bei Aufgabe des Pakets erhalten hat.

Schäden dokumentieren

Wenn es um Weihnachtsgeschenke geht, greifen viele Menschen gern etwas tiefer in den Geldbeutel. Vor allem beim Versand teurer Präsente empfiehlt es sich, auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu achten. Bei Paketen ersetzen fast alle großen Anbieter generell Sendungen bis zu einem Wert von 500 Euro. Besonders wertvolle Sendungen können oft gegen Aufpreis speziell versichert werden. Geht bei der Zustellung dann etwas zu Bruch, muss der Paketdienst den Schaden ersetzen. "Sind schon an der Verpackung Dellen oder Löcher zu erkennen, sollte der Empfänger die Annahme verweigern", rät die D.A.S. Expertin. "Denn mit seiner Unterschrift quittiert er sonst die ordnungsgemäße Lieferung zur Zeit der Übergabe." Ist die Beschädigung von außen nicht zu sehen, kann der Empfänger den Schaden innerhalb einer in den AGB des Paketdienstes bestimmten Frist melden. Ein Formular für die Schadensmeldung gibt es online. Dieses muss ausgefüllt und mit der kompletten Paketsendung einschließlich Verpackungen in der Filiale abgegeben werden. Kommt der Dienstleister zu dem Ergebnis, dass die Sendung nicht ausreichend verpackt war, gibt es kein Geld. Wer sich für den unversicherten Versand eines Päckchens entscheidet, hat im Fall der Fälle keine Chance auf Erstattung.

Sendung verschwunden?

Bei der großen Anzahl von Paketen vor Weihnachten wundert es nicht, dass bei der Zustellung manchmal etwas schiefgeht. "Besonders groß ist der Frust, wenn das sorgsam ausgewählte Geschenk nicht ankommt", meint die D.A.S. Juristin. "In diesem Fall sollte der Empfänger schnellstmöglich dem Absender Bescheid geben, damit dieser beim Paketdienst einen Nachforschungsauftrag stellt." Taucht die Sendung nicht wieder auf, kann der Kunde bei Paketen den Ersatz des Warenwertes verlangen. Wichtig ist, dass er den Einlieferungsbeleg vorlegen und den Wert des Inhalts nachweisen kann, etwa mit einer Kaufquittung.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.306

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
das@hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de

(Weitere interessante Geschenke News & Geschenke Infos & Geschenke Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Was Verbraucher tun können, wenn bei der Zustellung etwas schief geht

Fast drei Milliarden Pakete haben Post- und Paket-Zusteller 2015 in Deutschland ausgeliefert. Besonders in der Vorweihnachtszeit leisten sie oft Schwerstarbeit. Immer mal wieder kommt es dann zu Irrläufern, Verspätungen und beschädigten Sendungen. Welche Rechte haben Absender und Empfänger, wenn mit der Sendung etwas schiefläuft? Was ist bei einer Falschlieferung zu beachten? Und: Dürfen die Boten Pakete beim Nachbarn abgeben? Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice,) gibt einen Überblick über die Rechtslage.

Bunte Päckchen, knisterndes Papier, strahlende Gesichter: Geschenke sind für die meisten Menschen das Sahnehäubchen auf dem Weihnachtsfest. Wer sich an Weihnachten nicht persönlich trifft, verschickt die Präsente meist mit der Post. "Damit die Gaben pünktlich unter dem Weihnachtsbaum liegen, sollten sie frühzeitig losgeschickt werden", sagt Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs-GmbH. "Zwar stocken die Paketdienste ihr Personal vor Weihnachten auf, um den Ansturm bewältigen zu können. Dennoch gibt es ein paar Fristen zu beachten." Der Stichtag für eine rechtzeitige Auslieferung der Pakete variiert von Dienstleister zu Dienstleister. Wer sein Paket bis zum 22. Dezember um 18 Uhr aufgibt, kann in vielen Fällen noch mit einer pünktlichen Lieferung rechnen. Für internationale Sendungen sind ein paar Tage mehr einzukalkulieren. Die Stichtage finden Verbraucher auf den Webseiten der Dienstleister. Es empfiehlt sich jedoch, nicht bis zur letzten Minute zu warten - falls es zu einem Wintereinbruch kommt, können Schnee und Eis entgegen aller Zusagen zu Verzögerungen führen.

Der Nachbar als Poststelle?

Die Paketzusteller treffen viele Empfänger tagsüber nicht zu Hause an. Oft geben sie daher die Lieferung bei einem Nachbarn ab. Dazu die D.A.S. Juristin: "Grundsätzlich darf der Bote Lieferungen bei anderen Personen als dem Adressaten abgeben." Die meisten Paketdienste behalten sich diese Möglichkeit in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Allerdings muss der Zusteller den Empfänger darüber informieren - mit einer gut leserlichen Karte im Briefkasten. Wer damit nicht einverstanden ist, muss mit dem Paketdienst vorab vereinbaren, dass nicht zustellbare Pakete zum Beispiel bei einem Wunschnachbarn oder in einem bestimmten Paketshop auf Abholung warten sollen. Eine Registrierung für solche Dienste ist bei den meisten Anbietern online möglich. Für die Abholung an einer Packstation benötigt der Kunde eine Magnetkarte und bekommt für jedes Paket einen Zugangscode auf sein Handy. Die eigentlich praktische Lösung mit der Abgabe bei einem beliebigen Nachbarn kann nämlich auch unpraktisch sein: Weil das Gesetz nicht klar festlegt, wer als Nachbar gilt, kann der Bote die Sendung auch ein paar Häuser weiter weg abgeben. Was er aber nicht darf, ist, Pakete vor der Haustür, in der Garage oder auf der Terrasse abzulegen. Es sei denn, der Empfänger hat diesem Vorgehen vorab schriftlich zugestimmt und einen bestimmten Ablageort vereinbart. Stellt der Zusteller das Paket ohne eine solche Einverständniserklärung vor die Tür, muss der Paketdienst gegebenenfalls die verlorene Lieferung ersetzen. Darum kümmern muss sich allerdings der Absender, da er den Vertrag mit dem Dienst geschlossen hat. Wichtig ist hier die Sendungsnummer, die er bei Aufgabe des Pakets erhalten hat.

Schäden dokumentieren

Wenn es um Weihnachtsgeschenke geht, greifen viele Menschen gern etwas tiefer in den Geldbeutel. Vor allem beim Versand teurer Präsente empfiehlt es sich, auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu achten. Bei Paketen ersetzen fast alle großen Anbieter generell Sendungen bis zu einem Wert von 500 Euro. Besonders wertvolle Sendungen können oft gegen Aufpreis speziell versichert werden. Geht bei der Zustellung dann etwas zu Bruch, muss der Paketdienst den Schaden ersetzen. "Sind schon an der Verpackung Dellen oder Löcher zu erkennen, sollte der Empfänger die Annahme verweigern", rät die D.A.S. Expertin. "Denn mit seiner Unterschrift quittiert er sonst die ordnungsgemäße Lieferung zur Zeit der Übergabe." Ist die Beschädigung von außen nicht zu sehen, kann der Empfänger den Schaden innerhalb einer in den AGB des Paketdienstes bestimmten Frist melden. Ein Formular für die Schadensmeldung gibt es online. Dieses muss ausgefüllt und mit der kompletten Paketsendung einschließlich Verpackungen in der Filiale abgegeben werden. Kommt der Dienstleister zu dem Ergebnis, dass die Sendung nicht ausreichend verpackt war, gibt es kein Geld. Wer sich für den unversicherten Versand eines Päckchens entscheidet, hat im Fall der Fälle keine Chance auf Erstattung.

Sendung verschwunden?

Bei der großen Anzahl von Paketen vor Weihnachten wundert es nicht, dass bei der Zustellung manchmal etwas schiefgeht. "Besonders groß ist der Frust, wenn das sorgsam ausgewählte Geschenk nicht ankommt", meint die D.A.S. Juristin. "In diesem Fall sollte der Empfänger schnellstmöglich dem Absender Bescheid geben, damit dieser beim Paketdienst einen Nachforschungsauftrag stellt." Taucht die Sendung nicht wieder auf, kann der Kunde bei Paketen den Ersatz des Warenwertes verlangen. Wichtig ist, dass er den Einlieferungsbeleg vorlegen und den Wert des Inhalts nachweisen kann, etwa mit einer Kaufquittung.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.306

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
das@hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de

(Weitere interessante Geschenke News & Geschenke Infos & Geschenke Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Handy-Info-123.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Handy-Info-123.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"''Ärger mit der Weihnachtspost?'' - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Handy-Info-123.de könnten Sie auch interessieren:

BlackBerry Motion: Das Design tanzt aus der Reihe

BlackBerry Motion: Das Design tanzt aus der Reihe
Smartphone am Steuer - Streife der Verkehrs-Polizei

Smartphone am Steuer - Streife der Verkehrs-Polizei
5 Apps die jeder auf dem Handy haben sollte

5 Apps die jeder auf dem Handy haben sollte

Alle Web-Video-Links bei Handy-Info-123.de: Handy-Info-123.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Handy-Info-123.de könnten Sie auch interessieren:

Nokia-3410-160615-DSC_6398.jpg

Samsung-Galaxy-J1-160615-DSC_6369.jpg

Vodafone-Hamburg-Harburg-2016-160613-DSC_ ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Handy-Info-123.de: Handy-Info-123.de Foto - Galerie

Diese News bei Handy-Info-123.de könnten Sie auch interessieren:

 \'\'Ärger mit der Weihnachtspost?\'\' - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice (PR-Gateway, 05.12.2016)
Was Verbraucher tun können, wenn bei der Zustellung etwas schief geht

Fast drei Milliarden Pakete haben Post- und Paket-Zusteller 2015 in Deutschland ausgeliefert. Besonders in der Vorweihnachtszeit leisten sie oft Schwerstarbeit. Immer mal wieder kommt es dann zu Irrläufern, Verspätungen und beschädigten Sendungen. Welche Rechte haben Absender und Empfänger, wenn mit der Sendung etwas schiefläuft? Was ist bei einer Falschlieferung zu beachten? Und: Dürfen die Boten Pakete beim Nachbarn a ...

Werbung bei Handy-Info-123.de:





\'\'Ärger mit der Weihnachtspost?\'\' - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

 
Handy Infos News & Tipps Video Tipp @ Handy-Info-123.de

Handy Infos News & Tipps Online Werbung

Handy Infos News & Tipps Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Handy Infos
· Weitere News von Handy-Infos


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Handy Infos:
Raumfeld: Zukunftsweisendes Multi-Room Audio System mit exzellenter Klangqualität


Handy Infos News & Tipps Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Handy Infos News & Tipps Online Werbung

Handy Infos News & Tipps Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Handy News, Infos & Tipps - rund um Handys / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.